Podcastinterview mit Rechtsanwalt Prof. Niko Härting

Wie weit darf Gesundheitsschutz durch den Staat gehen?
Eine Frage, bei der sich Bürgerinnen und Bürger vderschiedener Länder erst seit kürzerer Zeit beschäftigen müssen. Denn mit der Corona-Pandemie wurden bisher nie dagewesene Einschränkungen in der Freiheitsrechten vorgenommen.

Soviel vorab: Der Staat hat eine Verpflichtung zum Schutz von Leib und Leben.
Allerdings ist das dafür notwendige Vorgehen nicht ohne Grenzen.

Natürlich darf und muss auch kritisch nachgefragt werden, wo Eigenverantwortung herrschen muss. Ebenso wichtig ist die Frage, was das richtige Maß ist? Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass jede Maßnahme und Eingriff zu deutlichen Folgen – auch für die Gesundheit – führt.
Und vor allen Dingen stellen sich Expertinnen und Experten immer wieder die Frage, warum so wenig über den eigenen Beitrag zum Schutz vor Corona berichtet wurde? Gar nicht in einem Wettrennen um ein besseres Vorgehen, sondern schlicht als eigener Beitrag jedes einzelenen Menschen.

Dass diese Fragen auch rechtlich sehr spannend sind, zeigen die anhängigen Verfahren am Bundesgerichtshof. Hier werden im Herbst Urteile zu Inzidenzwerten und Freiheitsbeschränkungen erwartet, die richtungsweisend sind.

Im heutigen Podcast habe ich die Gelegenheit genutzt, um mit Prof. Niko Härting über Corona zu sprechen. Herr Härting ist renommierter Rechtsanwalt und Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht. Er beschäftigt sich auch in seinem Podcast „PING“ mit Corna im Rechtsstaat und hat sich auch in vielen Gesprächen mit anderen Experten einen tiefen Einblick in die aktuelle Lage verschafft. Nicht zuletzt der offene Brief von ihm und vielen anderen Experten:innen an Parteivorsitzende lieferte eine öffentliche Debatte über den zukünftigen Umgang mit Corona.

https://haerting.de/

Ps. Ich möchte mich an dieser Stelle für die schlechte Tonqualität der Podcastaufnahme entschuldigen und hoffe, dass wir auf inhaltlicher Ebene besser überzeugen können.

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